DSGVO-EINHALTUNG BEI DER HANDHABUNG PERSONENBEZOGENER GÄSTEDATEN

Wir verwenden die von unseren Gästen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich zur Einhaltung des Gesetzes Nr. 565/1990 Slg. über die örtlichen Gebühren und des Gesetzes Nr. 326/1999 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern, an die die Anbieter von Kurzzeitunterkünften gebunden sind. Diese Gesetze verpflichten den Beherbergungsbetrieb, personenbezogene Daten der Gäste an die örtliche Behörde bzw. die Polizei der Tschechischen Republik weiterzugeben.

Im Einklang mit dem Gesetz Nr. 565/1990 Slg. über lokale Gebühren sind wir als Beherbergungsbetrieb verpflichtet, folgende Daten der Gäste – Bürger der Tschechischen Republik ab 18 Jahren – aufzubewahren: vollständiger Name, ständiger Wohnsitz, Geburtsdatum und Personalausweisnummer. Wir sind verpflichtet, diese Daten an die lokale Behörde weiterzugeben.

Gemäß dem Gesetz Nr. 326/1999 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern sind wir als Beherbergungsbetrieb verpflichtet, die folgenden Daten ausländischer Gäste aufzubewahren: vollständiger Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Nummer des Reisedokuments, Visumnummer, ständige Anschrift, Zweck des Aufenthalts in der Tschechischen Republik. Wir sind verpflichtet, diese Daten an die Polizei der Tschechischen Republik weiterzugeben.

In beiden Fällen erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage der in Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung genannten Rechtsgrundlage. Der Beherberger ist gesetzlich verpflichtet, diese Daten sechs Jahre lang aufzubewahren. Sie dürfen sie erst nach Ablauf dieser Frist löschen. Andererseits ist der Beherberger verpflichtet, auf Anfrage Auskunft darüber zu erteilen, welche Daten er über den Gast besitzt.

Die auf der Website www.vagonynahorach.cz aufgeführten Beherbergungsbetriebe werden die von den Gästen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben oder für andere Zwecke verwenden.